COVID-19 Boosterimpfung („3. Impfung“)
Wer bekommt eine Booster-Impfung? (lt KVWL.de, Stand 8.9.21)
Eine dritte Corona-Impfung mit einem mRNAImpfstoff sollen nach dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zunächst die im Folgenden aufgeführten Personengruppen erhalten. Voraussetzung ist, dass der Abschluss der ersten Impfserie mindestens sechs Monate zurückliegt.
– Personen in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen.
– Die Impfung der Beschäftigten in den Einrichtungen kann dabei nach ärztlichem Ermessen ebenfalls erfolgen.
– Personen mit Immunschwäche oder Immunsuppression
– Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit und Höchstbetagte (ab 80 Jahren)
Personen, die bei den ersten beiden Impfungen einen Vektorimpfstoff erhalten haben („homologe Impfserie“) inkl. Genesene mit einmaliger Vektorimpfung.