Boosterimpfung COVID-19

COVID-19 Boosterimpfung („3. Impfung“)

Wer bekommt eine Booster-Impfung? (lt KVWL.de, Stand 8.9.21)

Eine dritte Corona-Impfung mit einem mRNAImpfstoff sollen nach dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zunächst die im Folgenden aufgeführten Personengruppen erhalten. Voraussetzung ist, dass der Abschluss der ersten Impfserie mindestens sechs Monate zurückliegt.

– Personen in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen. 

Die Impfung der Beschäftigten in den Einrichtungen kann dabei nach ärztlichem Ermessen ebenfalls erfolgen.

– Personen mit Immunschwäche oder Immunsuppression

– Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit und Höchstbetagte (ab 80 Jahren)

Personen, die bei den ersten beiden Impfungen einen Vektorimpfstoff erhalten haben („homologe Impfserie“) inkl. Genesene mit einmaliger Vektorimpfung.

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