Zutritt zu Geschäften oder Ärzten nur noch mit medizinischen Masken

Mit dem Beschluss der heutigen Videokonferenz von Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten (19.1.2021) wurde beschlossen, dass man nur per OP-Maske oder FFP2-Maske Zutritt zu Geschäften oder Ärzten bekommen darf.

Bedenken Sie bitte, dass Sie somit mit einer einfachen Stoffmaske leider nicht mehr Geschäfte oder Arztpraxen betreten dürfen.

Wir freuen uns, wenn Sie unsere Praxis daher mit angelegter medizinischer Maske betreten.

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